Buchungsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Allgemeines

1. Es gelten die (allgemeinen) Deutschen Hotelvertragsbedingungen.


§ 2 Vertragspartner

1. Als Vertragspartner des Fleesensee Resort & Spa gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.

2. Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.


§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung

1. Der Gast kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder Online eine Buchung vornehmen. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Gastes durch das Fleesensee Resort & Spa zustande. Die Annahme der Buchung bedarf keiner Form und kann ebenfalls schriftlich, mündlich, fernmündlich oder Online erklärt werden.

2. Es bedarf hiernach keiner weiteren Bestätigung durch den Gast.

3. Das Fleesensee Resort & Spa kann die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.


§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

1. Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.

2. Das Fleesensee Resort & Spa hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

3. Hat der Gast eine Anzahlung geleistet, so bleibt (bleiben) dagegen der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

4. Wird ein Zimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.

5. Die gemieteten Räume sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 10 Uhr freizumachen.


§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag (Stornobedingungen)

Auch wenn wir selbstverständlich hoffen, dass Ihnen nichts zwischen Ihre Reiseplanungen kommt, möchten wir Sie über unsere Stornierungsbedingungen informieren:


bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei

13 bis 5 Tage vor Anreise 50% des Reisepreises

ab dem 4. Tag vor Anreise 90% des Reisepreises

bei Nichtanreise 100% des Reisepreises


*Bitte beachten Sie, dass uns Ihre schriftliche Stornierung - auch per Mail - bis zu diesem Zeitpunkt erreicht haben muss. Die schriftliche Stornierung bedarf für Ihre Gültigkeit einer schriftlichen Bestätigung des Fleesensee Resort & Spa.


§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft

1. Das Fleesensee Resort & Spa kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.

2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.

3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Fleesensee Resort & Spa


§ 7 Rechte des Gastes

1. Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Fleesensee Resort & Spa, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.


§ 8 Pflichten des Gastes

1. Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen. Fremdwährungen werden vom Fleesensee Resort & Spa nicht in Zahlung genommen. Das Fleesensee Resort & Spa akzeptiert Bargeld,EC-Karten sowie gängige Kreditkarten.

2. Wenn Nahrungsmittel oder Getränke im Beherbergungsbetrieb erhältlich sind, aber dorthin mitgebracht und in öffentlichen Räumen verzehrt werden, so ist das Fleesensee Resort & Spa berechtigt, eine angemessene Entschädigung in Rechnung zu stellen (sogenanntes "Korkgeld" bei Getränken). Die Mitnahme bedarf generell der Zustimmung des Hotels.

3. Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Hotels einzuholen.

4. Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den das Fleesensee Resort & Spa oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter, seiner Haustiere oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Fleesensee Resort & Spa in Anspruch zu nehmen.

5. Die Gemeinde Göhren-Lebbin erlaubt sich pro Gast ab dem vollendeten 15. Lebensjahr eine Kurtaxe in der Höhe von zur Zeit € 2,00 zu erheben. Die Kurtaxe ist direkt bei der Tourismusinformation am Marktplatz in Göhren-Lebbin zu entrichten.


§ 9 Rechte des Fleesensee Resort & Spa

1. Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Fleesensee Resort & Spa das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. (§ 970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.)

2. Das Fleesensee Resort & Spa hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers.)

3. Wird der Service im Zimmer des Gastes oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten verlangt, so ist das Fleesensee Resort & Spa berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen; dieses Sonderentgelt ist jedoch dem Gast vor Inanspruchnahme der Serviceleistung mitzuteilen. Er kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.

4. Die Suiten des Fleesensee Resort & Spa sind Nichtraucher Suiten. Bei Zuwiderhandlung behält sich das Hotel vor, eine Reinigungspauschale von 250,00 € zu erheben.

5. Bitte beachten Sie, dass das Mindestalter im BadeHaus 14 Jahre beträgt.


§ 10 Pflichten des Fleesensee Resort & Spa

1. Das Fleesensee Resort & Spa ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

2. Die ausgezeichneten Preise haben Inklusivpreise zu sein. Alle Zimmerpreise verstehen sich pro Suite und Nacht.


§ 11 Haftung des Fleesensee Resort & Spa für Schäden

1. Das Fleesensee Resort & Spa haftet für Schäden, die ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulden trifft.

2. Haftung für eingebrachte Gegenstände. Darüber hinaus haftet das Fleesensee Resort & Spa als Verwahrer für die von den aufgenommenen Gästen eingebrachten Sachen bis zu einem Höchstbetrag von € 1.100,00, sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn oder einen seiner Dienstnehmer verschuldet, noch durch fremde, im Haus aus- und eingehende Personen verursacht wurde. Unter diesen Umständen haftet das Fleesensee Resort & Spa für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere bis zu einem Höchstbetrag von Euro 550,00, es sei denn, dass er diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit in Verwahrung genommen hat oder dass der Schaden von ihm selbst oder seinen Dienstnehmern verschuldet wurde und er daher unbeschränkt haftet. Eine Ablehnung der Haftung durch Anschlag ist rechtlich ohne Wirkung. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben. Vereinbarungen, durch welche die Haftung unter das in den obigen Absätzen genannte Maß herabgesetzt werden soll, sind unwirksam. Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Beherbergungsbetriebes stehenden Person übernommen oder an einen von dieser Person zugewiesenen, hierfür bestimmten Platz gebracht werden. (Insbesondere §§ 970 ff. ABGB.)


§ 12 Tierhaltung

1. Nach Rücksprache und vorheriger Ankündigung bei Buchung, kann in den meisten Suiten ein Hund mitgebracht. Pro Nacht stellen wir Ihnen hierfür € 15,00 in Rechnung. Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, eine eventuelle besonders aufwändige Endreinigung in Rechnung zu stellen.

2. Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).


§ 13 Verlängerung der Beherbergung

1. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Fleesensee Resort & Spa.


§ 14 Beendigung der Beherbergung

1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Fleesensee Resort & Spa berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Dem Fleesensee Resort & Spa obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen. Im Übrigen gilt die Regelung in § 5 (4) sinngemäß

2. Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Fleesensee Resort & Spa

3. Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragspartner den Vertrag bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Tagen jederzeit lösen. Die Kündigung muss den Vertragspartner vor 10 Uhr erreichen, ansonsten gilt dieser Tag nicht als erster Tag der Kündigungsfrist, sondern erst der darauffolgende Tag.

4. Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 12 Uhr räumt, ist das Fleesensee Resort & Spa berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

5. Das Fleesensee Resort & Spa ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Fleesensee Resort & Spa und seinen Mitarbeitern oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldigt macht; b. von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird; c. die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.

6. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Das Fleesensee Resort & Spa ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzugeben, so dass es aus dem Ereignis keinen Gewinn zieht. (§ 1447 ABGB.)


§ 15 Erkrankung oder Tod des Gastes im Beherbergungsbetrieb

1. Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so hat das Fleesensee Resort & Spa die Pflicht, für ärztliche Betreuung zu sorgen, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Das Fleesensee Resort & Spa hat folgenden Kostenersatzanspruch gegenüber dem Gast bzw. bei Todesfall gegen seinen Rechtsnachfolger: a. allfälliger Ersatz vom Gast noch nicht beglichener Arztkosten; b. für die erforderliche Raumdesinfektion, wenn diese vom Amtsarzt angeordnet wird; c. allenfalls Ersatz für die unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, gegen Ausfolgung dieser Gegenstände an den Rechtsnachfolger, andernfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung aller dieser Gegenstände; d. für die Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden; e. für die Zimmermiete, sowie sie in Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall durch zeitweise Unverwendbarkeit der Räume ausfällt (min.3, max.7 Tage).


§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Landgericht Neubrandenburg